Als kompetenter Ansprechpartner beraten und unterstützen wir Sie sowohl
in Angelegenheiten des kollektiven Arbeitsrechts wie auch des Individualarbeits-
rechts. Neben mehrjähriger Erfahrung in der Beratung sowie
forensischer Tätigkeit verfügt Herr Rechtsanwalt Marx seit 2002 über die
Zulassung zur Fachanwaltschaft. Der Titel eines Fachanwaltes für
Arbeitsrecht setzt nicht nur überdurchschnittliche und vertiefte Kenntnisse
sondern auch den Nachweis jährlicher Fachfortbildungen voraus.
Wir beraten, unterstützen und vertreten Sie in allen Angelegenheiten rund um den Arbeitsvertrag, die Vergütung, tarifliche Fragestellungen, Begründung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie bei sämtlichen Gestaltungsfragen.
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