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Arbeitsrecht

Als kompetenter Ansprechpartner beraten und unterstützen wir Sie sowohl in Angelegenheiten des kollektiven Arbeitsrechts wie auch des Individualarbeits-
rechts. Neben mehrjähriger Erfahrung in der Beratung sowie forensischer Tätigkeit verfügt Herr Rechtsanwalt Marx seit 2002 über die Zulassung zur Fachanwaltschaft. Der Titel eines Fachanwaltes für Arbeitsrecht setzt nicht nur überdurchschnittliche und vertiefte Kenntnisse sondern auch den Nachweis jährlicher Fachfortbildungen voraus.

Wir beraten, unterstützen und vertreten Sie in allen Angelegenheiten rund um den Arbeitsvertrag, die Vergütung, tarifliche Fragestellungen, Begründung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie bei sämtlichen Gestaltungsfragen.

Bereiche:

  • Kündigungsschutzrecht
  • Kündigungsschutzklagen
  • Arbeitsvertragsrecht
  • Vertragsaufhebungen
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